Nachweisliche Information der Schülerinnen und Schüler über § 67 Absätze 1 bis 4
Klassenleiterstunde: xx.xx.xxxx
Nachweisliche Information der Erziehungs- und Sorgeberechtigten über § 67 Absätze 1 bis 4
erste Elternversammlung des Schuljahres: xx.xx.xxxx1
Abschluss der Themenwahl für die Jahresarbeitbis xx
.xx.xxxx
Abgabe der Jahresarbeit
bis xx.xx.xxxx
§ 15 (5) Satz 4: ,, . . . Für die Anfertigung haben die Schülerinnen und Schüler bis zu einer Woche nach den Weihnachtsferien Zeit . . ."
Beantragung Nachteilsausgleich durch Eltern
bis xx.xx.xxxx (4 Wochen vor Prüfungsbeginn)
Bekanntgabe der Note für die Jahresarbeit, Themenkatalog für die Kurzpräsentation
xx.xx.xxxx
Bekanntgabe der Jahresnoten aller Fächer und 1. Beratungstag
xx.xx.xxxx
,,Zwei Werktage vor Beginn der schriftlichen Prüfung sind für die Prüflinge die Jahresnoten für alle Fächer als Dezimalwert mit einer Stelle hinter dem Komma zu ermitteln, in die Notenlisten einzutragen und den Prüflingen bekannt zu geben. . ."
Letzter Unterrichtstag
xx.xx.xxxx
§ 8 (1) Satz 2: ,,. . . Mit Beginn der schriftlichen Prüfungen endet der planmäßige Unterricht."
Abgabe der verbindlichen Entscheidung
des Prüflings für das erste
mündliche Prüfungsfach (Jahresarbeit oder Kurzpräsentation)
Rückgabe des ausgefüllten/unterschriebenen Anmeldeformulars
bis 03.05.2022
§ 15 (6) ,,Entscheidet sich der Prüfling für eine fachspezifische Kurzpräsentation, wird bis zwei Werktage vor Beginn der schriftlichen Prüfung in einem Fach der Jahrgangsstufe 10 aus einem Aufgabenkatalog ein Lerngegenstand zur vertieften Behandlung festgelegt, der fächerübergreifend und praxisorientiert angelegt sein soll. . ."
schriftliche Prüfung Deutsch
xx.xx.xxxx
(bei Nichtteilnahme ärztliches Attest! Schriftliche Belehrung Wiederholung)
schriftliche Prüfung Englisch
(bei Nichtteilnahme ärztliches Attest! Schriftliche Belehrung Wiederholung)
xx.xx.xxxx
schriftliche Prüfung Mathematik
(bei Nichtteilnahme ärztliches Attest! Schriftliche Belehrung Wiederholung)
xx.xx.xxxx
Beginn der Konsultationen zur mündlichen Prüfung sowie Aushang des mündlichen Prüfungsplanes
xx.xx.xxxx
§ 15 (1) ,,Zwischen den schriftlichen und mündlichen Prüfungen bereiten sich die Prüflinge auf die kommenden Prüfungen vor. . ."
ggf. Erstellen der fachspezifischen Kurzpräsentation
vom xx.xx. bis xx.xx.xxxx
Bekanntgabe der schriftlichen Prüfungsergebnisse, 1. Beratungstag zur mündlichen Prüfung
xx.xx.xxxx
§ 10 (1) Satz 2 ,,. . . Die Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen sind den Prüflingen bis spätestens sieben Werktage vor Beginn der mündlichen Prüfungen bekannt zu geben. . ."
Beratung und Entscheidung
zur Wahl des zweiten mündlichen Prüfungsfaches, sowie weiterer
mündlichen Prüfungsfächer durch den Klassenleiter (Aushändigung des Anmeldeformulars)
bis xx.xx.xxxx
§ 9 (1), § 15 (3) ,,Die Prüflinge entscheiden sich in Absprache mit den Erziehungsberechtigten im Anschluss an die Bekanntgabe der schriftlichen Prüfungsergebnisse, spätestens nach Ablauf von einem darauffolgenden Unterrichtstag, in welchem Fach oder in welchen Fächern sie mündlich geprüft werden möchten. Ihre Entscheidung wird zu den Prüfungsunterlagen genommen."
§ 9 (1) Satz 2 ,,. . . Im Einzelfall und mit dem Ziel der Leistungsverbesserung können auf Beschluss der Prüfungskommission auch in Unterrichtsfächern der schriftlichen Prüfung weitere mündliche Prüfungen angesetzt werden. . ."
Rückgabe des Anmeldeformulars
bis xx.xx.xxxx
Nachschreibetermin schriftliche Prüfung Deutsch
xx.xx.xxxx
Aushang Plan mündliche Prüfung
xx.xx.xxxx
Nachschreibetermin schriftliche Prüfung Englisch
xx.xx.xxxx
Nachschreibetermin schriftliche Prüfung Mathematik
xx.xx.xxxx
Ende der Konsultationen und Abschluss der fachspezifischen Kurzpräsentation
xx.xx.xxxx
Beginn der mündlichen Prüfungen
(Näheres siehe Aushang des mündlichen Prüfungsplanes)
xx.xx.xxxx
Abschluss der mündlichen Prüfungen
(Näheres siehe Aushang des mündlichen Prüfungsplanes)
xx.xx.xxxxx
Zeugnisübergabe
spätester Termin: xx.xx.xxxx